KfW stoppt Förderungen für altersgerechtes Umbauen sowie Kombination Barrierereduzierung und EinbruchschutzAltersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455) gestoppt

(18.8.2016) Die Mittel für barrierereduzierende Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt für 2016 sind aufgebraucht. Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz können daher laut Aussagen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab sofort nicht mehr gezahlt werden.
 
Bereits durch die KfW zugesagte Förderungen für barrierereduzierende Maßnahmen bleiben davon unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.
Antragsteller, die bislang keine Zusage erhalten haben, werden in Kürze von der KfW informiert. Die Zuschussförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in Bestandsgebäuden sowie die Kreditförderung für die Förderung von Maßnahmen für den Einbruchschutz oder der Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden im Programm Altersgerecht Umbauen (Programm 159) ist weiterhin möglich.

Nähere Details zu den einzelnen Förderprogrammen und aktuelle Informationen erhalten Interessenten unter www.kfw.de.



Müller, Astrid

Astrid Müller

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