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Meisterkurse - Steinmetz und Steinbildhauer-Handwerk
Der nächste Hauptkurs im Steinmetz und Steinbildhauer-Handwerk ...
Kursanfang: vorauss. August 2011
Kursdauer: 1 1/2 Jahre
Kursende: Dezember 2012
Unterrichtsorganisation der Hauptkurse
Teil I - Fachpraxis
Ein Fachpraxisteil findet nicht statt.
Teil II - Fachtheorie:
samstags von 13:00 bis 17:00 Uhr
Kurs kann nur bei genügend vorliegenden Anmeldungen beginnen.
Teil III - Wirtschaft und Recht:
samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Teil IV - Berufs- und Arbeitspädagogik:
samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Kurs- und Prüfungsgebühren
Teil I - Fachpraxis
Prüfungsgebühren: 380 €
Teil II - Fachtheorie: 1.790 €
Prüfungsgebühren: 250 €
Teil III - Wirtschaft und Recht: 950 € (inkl. Lehrbuch)
Prüfungsgebühren: 120 €
Teil IV - Berufs- und Arbeitspädagogik: 370 € (inkl. Lehrbuch)
Prüfungsgebühren: 150 €
Zusätzlich zu den Prüfungsgebühren werden Mehrkosten für die Abnahme der praktischen Prüfung erhoben. Diese Mehrkosten liegen im Steinmetz und Steinbildhauer - Handwerk derzeit bei ca. 280 €.
Anmerkungen:
Die Prüfungsgebühren für die Teile I bis IV sollen die - für alle Berufe in etwa vergleichbaren - Kosten für die Vorbereitungen/Aufgabenerstellung, Durchführung und Auswertung der Prüfungen abdecken. Da die praktischen Prüfungen in den verschiedenen Handwerken hinsichtlich des Aufwands und Umfangs zum Teil stark differieren, werden die gewerksspezifischen Mehrkosten (insbesondere für Werkstattnutzung, Material usw.) jeweils aktuell ermittelt.
Achtung:
Als Serviceleistung führt die HWK Sammelbestellungen für den Bezug der jeweiligen Fachliteratur bzw. evtl. benötigten Software (EDV-Programme) durch.
Zur Vertiefung der EDV-gestützten Ausbildungsbereiche ist die Verfügbarkeit eines Laptop`s oder eines PC`s unbedingt erforderlich.
Das neue Meister-BaföG - Eine Beispielrechnung
Steinmetz-Geselle Hans Klopfer möchte sich berufsbegleitend bei der Handwerkskammer Trier zum Steinmetz-Meister qualifizieren. Der Lehrgang in Teilzeitform dauert eineinhalb Jahre. Die Lehrgangsgebühren betragen inklusive Prüfungsgebühren 4.010 €.
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Hans Klopfer einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens 10.622 €. Die Förderung besteht aus einem Zuschussanteil, der nicht zurückgezahlt werden muss, in Höhe von 30,5% (= 1.223,05 €) und einem Anspruch auf ein zinsgünstiges Bankdarlehen in Höhe von 69,5 %
(= 2.786,95 €). Das Darlehen ist während der Dauer der Maßnahme und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren, längstens jedoch während eines Zeitraums von sechs Jahren, für den Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin zins- und tilgungsfrei.
Für bis zur Hälfte der notwendigen Kosten für sein Meisterstück kann er ebenfalls ein Darlehen bei der Deutschen Ausgleichsbank über 750 € beantragen (max. mögliche Förderung 1.534 €).
Unter bestimmten Voraussetzungen - Existenzgründung und Einstellung von Mitarbeitern in vorgegebenen Fristen - werden 66 % des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Für Hans Klopfer würde sich somit eine Restschuld des Förderdarlehens von 1.839,39 € auf nur noch 947,56 € reduzieren. Hinzu käme evtl. die Rückzahlung des zusätzlichen Darlehens für das Meisterstück nach Ablauf der zins- und tilgungsfreien Zeit.
Die Förderung wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem planmäßig der letzte Unterricht abgehalten wird.
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