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Meisterkurse - Friseur-Handwerk
Der nächste Hauptkurs im Friseur - Handwerk...

Kursanfang: August 2011
Kursdauer: 1 1/2 Jahre
Kursende: Dezember 2012
Unterrichtsorganisation der Hauptkurse
Teil I Fachpraxis:
montags von 8:15 bis 12:00 Uhr

Teil II Fachtheorie:
montags von 13:00 bis 16:45 Uhr

Teil III Wirtschaft und Recht
montags von 17:00 bis 21:00 Uhr

Teil IV Berufs- und Arbeitspädagogik
montags von 17:00 bis 21:00 Uhr
Kurs- und Prüfungsgebühren
Teil I Fachpraxis: 890 €
Prüfungsgebühren: 380 €

Teil II Fachtheorie: 1.530 €
Prüfungsgebühren: 250 €

Teil III Wirtschaft und Recht: 950 € (inkl. Lehrbuch)
Prüfungsgebühren: 120 €

Teil IV Berufs- und Arbeitspädagogik: 370 € (inkl. Lehrbuch)
Prüfungsgebühren: 150 €

Zusätzlich zu den Prüfungsgebühren werden Mehrkosten für die Abnahme der praktischen Prüfung erhoben. Diese Mehrkosten liegen im Friseur - Handwerk derzeit bei ca. 50 €.
Anmerkungen:
Die Prüfungsgebühren für die Teile I bis IV sollen die - für alle Berufe in etwa vergleichbaren - Kosten für die Vorbereitungen/Aufgabenerstellung, Durchführung und Auswertung der Prüfungen abdecken. Da die praktischen Prüfungen in den verschiedenen Handwerken hinsichtlich des Aufwands und Umfangs zum Teil stark differieren, werden die gewerksspezifischen Mehrkosten (insbesondere für Werkstattnutzung, Material usw.) jeweils aktuell ermittelt.

Achtung:
Als Serviceleistung führt die HWK Sammelbestellungen für den Bezug der jeweiligen Fachliteratur bzw. evtl. benötigten Software (EDV-Programme) durch.

Zur Vertiefung der EDV-gestützten Ausbildungsbereiche ist die Verfügbarkeit eines Laptop`s oder eines PC`s unbedingt erforderlich.
Das neue Meister-BaföG - Eine Beispielrechnung
Friseur-Gesellin Sonja Schmidt möchte sich berufsbegleitend bei der Handwerkskammer Trier zur Friseur-Meisterin qualifizieren. Der Lehrgang in Teilzeitform dauert eineinhalb Jahre. Die Lehrgangsgebühren betragen inklusive Prüfungsgebühren 5.770 €.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Sonja Schmidt einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens 10.622 €. Die Förderung besteht aus einem Zuschussanteil, der nicht zurückgezahlt werden muss, in Höhe von 30,5% (= 1.759,85 €) und einem Anspruch auf ein zinsgünstiges Bankdarlehen in Höhe von 69,5 %
(= 4.010,15 €). Das Darlehen ist während der Dauer der Maßnahme und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren, längstens jedoch während eines Zeitraums von sechs Jahren, für den Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin zins- und tilgungsfrei.

Unter bestimmten Voraussetzungen - Existenzgründung und Einstellung von Mitarbeitern in vorgegebenen Fristen - werden 66 % des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Für Sonja Schmidt würde sich somit eine Restschuld des Förderdarlehens von 2.646,70 € auf nur noch 1.363,45 € reduzieren.
Ansprechpartner

Hans Illigen

Telefon:0651/207-233
E-Mail:hilligen@hwk-trier.de

Martina Benzmüller

Telefon:0651/207-127
E-Mail:mbenzmueller@hwk-trier.de