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Was ist die Handwerkskammer?
Die
Handwerkskammer ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der
Handwerksordnung festgelegt.
Wie ist die Handwerkskammer organisiert?
Die Mitglieder der Handwerkskammer entsenden ihre Vertreter in die
Vollversammlung, die aus 27 Personen besteht. 18 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbstständigen und 9 die Arbeitnehmer. Die Vollversammlung kann sich durch Zuwahl von höchstens 3 sachverständigen Personen ergänzen. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den
Vorstand, der aus dem
Präsidenten, 2 Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 6 weiteren Mitgliedern (davon zwei von der Arbeitnehmerseite) besteht.
Auch die
Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.
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